Begleiteter Umgang

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Der Begleitete Umgang bietet Eltern, die in Trennung leben, sich scheiden lassen oder  geschieden sind, die Möglichkeit die gemeinsamen Kinder zu sehen. Gerade wenn Gewalt und/oder Missbrauch im bisherigen Verlauf eine Rolle gespielt haben, ist eine Begleitung durch eine neutrale Person sinnvoll. Der Kinderschutzbund stellt einen Mitarbeiter bereit, der während des Umgangs mit dem geschiedenen Elternteil anwesend ist. Der begleitete Umgang wird von den Eltern bei dem zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes Alb-Donau beantragt. Meist wird der Begleitete Umgang durch das Familiengericht festgelegt.  Grundlage hierfür ist der § 18 Abs. 3 SGB VIII. Für die Eltern entstehen keine Kosten. Der Umgang findet in den Räumen des Kinderschutzbundes statt: Duceyer Platz 1/ Radstraße 8 in 89150 Laichingen.

Ansprechpartner beim Kinderschutzbund:

Sandra Steck ssteck@kinderschutzbund-laichingen.de
Adelheid Merkle-Stumpp amerklestumpp@kinderschutzbund-laichingen.de